Am 27. 11. 2024 hat im Rathaus der Ausschuss für Stadtentwicklung
getagt und u. a. über eine Sitzungsvorlage vom 22. 10. 2024 zum
Tagesordnungspunkt „Anpassung des Rahmenplanes Leer-Weststadt“
entschieden.
Die Vorlage des
Bürgermeisters nennt die Gründe für die „Anpassung“: Der im
Dezember 2019 beschlossene Rahmenplan für das Sanierungsgebiet
Leer-Weststadt formuliere mit seinen im Anhang festgelegten
„Baulichen Vorgaben“ aus der Sicht der Planer „sehr restriktive
Regelungen“ für die bauliche Entwicklung im Sanierungsgebiet.
Damit wollte der Rat der Stadt Leer 2019 in der Übergangsphase bis
zur Verabschiedung neuer Bebauungspläne Bauvorhaben vermeiden, die
späteren Bebauungsplänen widersprochen hätten. Zugleich sollte so
eine unverhältnismäßige Nachverdichtung durch Mehrfamilienhäuser
in den Einfamilienhauswohngebieten („große Klötze“) verhindert
werden. Der Rahmenplan Weststadt sah in der letzten vom Stadtrat
verabschiedeten Fassung aber keinen Entscheidungspielraum für
Abweichungen von den Vorgaben vor. Dadurch habe man Bauvorhaben, die
aus der Sicht der Planer „an sich sinnvoll“ gewesen wären, wegen
„geringer Abweichungen“ ablehnen müssen.
Der Bürgermeister
legte dem Ausschuss für Stadtentwicklung deshalb einen Beschluss zur
Abstimmung vor, mit dem man in Zukunft die baulichen Vorgaben des
Rahmenplans weniger restriktiv handhaben könne. Man wolle „geringe
Abweichungen“ tolerabel machen, um damit auch in Grenzfällen eine
sanierungsrechtliche Genehmigung zu ermöglichen. In Zukunft solle
der regelmäßig nicht-öffentlich tagende Verwaltungsausschuss
relativ kurzfristig über „fachlich vertretbare Abweichungen“ vom
Rahmenplan beschließen können.
In der
Einwohnerfragestunde wurden vor der Abstimmung über diesen
Tagesordnungspunkt zwei Fragen gestellt:
Wie kann
sichergestellt werden, dass die sehr vagen Formulierungen der
Beschlussvorlage nicht dazu führen, Bauprojekte weit jenseits der
Vorgaben des Rahmenplans zu ermöglichen, so dass es doch zur
Errichtung der „großen Klötze“ kommt?
Wie kann angesichts
der Entscheidungen im nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss
im Sanierungsgebiet dennoch Transparenz über die Fortentwicklung des
Quartiers hergestellt werden?
Letztere Frage wurde
kurz damit beantwortet, dass der Verwaltungsausschuss immer schon
nicht-öffentlich getagt habe. Damit ist aber die Frage nach den
Möglichkeiten zur Schaffung von mehr Transparenz über Planung und
Bauvorhaben im Sanierungsgebiet nicht beantwortet worden.
Zur ersten Frage
wurde geantwortet, dass man sich bei den Genehmigungen immer im
Rahmen des Baurechts bewege. Das Ziel sei die Schaffung zusätzlichen
Wohnraums.
Nach Aussagen eines
Vertreters der Sanierungsverwaltung und eines Ratsmitglieds der
Grünen sei es in den dem Ausschuss für die Entscheidungsfindung
vorgelegten Fällen tatsächlich nur um sehr geringe Abweichungen
gegangen. Man könne nicht verantworten, diese abzulehnen, wenn
dadurch Bauvorhaben verhindert würden. Dazu nahm abschließend der
Fraktionsvorsitzende der SPD, Heinz Dieter Schmidt, noch einmal
Stellung: Seine Fraktion würde im Vertrauen auf das Fachpersonal
auch größeren fachlich vertretbaren Abweichungen vom Rahmenplan
zustimmen.
Abschließend
stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung folgender
Beschlussvorlage zu: „Die ‚baulichen Vorgaben‘ zum Rahmenplan
des Sanierungsgebietes Leer-Weststadt werden dahingehend
fortgeschrieben, dass geringe Abweichungen / Überschreitungen nicht
grundsätzlich zu einer Versagung der sanierungsrechtlichen
Genehmigung führen. Beschlüsse zur Zulassung von Abweichungen fasst
der Verwaltungsausschuss für jeden Einzelfall.“
Der Stadtrat hatte
bereits 2019 die im Entwurf des Runden Tischs Weststadt
vorgeschlagenen baulichen Vorgaben deutlich gelockert. Jetzt fasst er
seine selbst gesteckten Grenzen noch einmal unschärfer. Wer
definiert, was zulässig ist und was nicht? Wann kommt ein gültiger
Bebauungsplan, der sich nicht einfach durch Ratsbeschluss aufweichen
lässt?
Nach der Wortmeldung
von Heinz Dieter Schmidt muss man gespannt sein, welche Veränderungen
diese Beschlussempfehlung für die Weststadt mit sich bringt. Droht
trotz aller gegenteiligen Beteuerungen damit auch wieder die Gefahr
der Errichtung der „großen Klötze“? Der Verwaltungsausschuss
berät die Vorlage am 17. 12. 2024 nicht-öffentlich, und der Rat der
Stadt Leer entscheidet darüber am 18. 12. 2024 abschließend in
öffentlicher Sitzung.